„Liebe Länder und Kommunen. Wollt ihr mehr Flexibilität bei der Verkehrsgestaltung bekommen?“ … „NEIN!“
…
Absurd.
Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
„Liebe Länder und Kommunen. Wollt ihr mehr Flexibilität bei der Verkehrsgestaltung bekommen?“ … „NEIN!“
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Absurd.
Kommunen: "Wir wollen mehr Flexibilität bei der Verkehrsgestaltung bekommen."
Bund: "OK, eure Initative repräsentiert die Wohnorte der Mehrheit der deutschen Einwohner. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür."
Länder: "Hahaha, nein."
Wären die Kommunen und Städte von dem neuen Gesetz irgendwie benachteiligt? Oder was spricht gegen eine Flexibilisierung?
CDU Bürgermeister die nicht wirklich die Flexibilisierung ausnutzen wollen, aber zu feige sind es offen zu sagen verlieren die Ausrede "Ja wir würden ja gerne, aber dürfen leider nicht".
Dann könnte man ja auf seine "denkt doch mal einer an die Kinder" Rhetorik festgenagelt werden.
Autofahrer in den Städten wären benachteiligt wenn die Städte die Verkehrswende wollen, denn mit dem neuen Gesetz können 30er Zonen ausgewiesen und Fahrspuren/Parkplätze weggenommen werden, ohne dass das im Einzelfall durch eine belegte Verbesserung der Verkehrssicherheit begründet werden muss.
Städte, die die Verkehrswende nicht wollen, haben Angst dass sie mit dem neuen Gesetz zu Änderungen gezwungen werden können, wenn jemand eine Änderung einklagt.
Auch Anwohner können Autofahrer sein. Bei der Beschränkung des MIV geht es in erster Linie um den urbanen Durchgangsverkehr.
urbanen Durchgangsverkehr
Fand ein Oxymoron
Och, das gibt es durchaus. Z.B. die B31 in Freiburg die über den darauffolgenden Autobahnzubringer, den Südschwarzwald mit der A5 verbindet. Wer von dort z.B. nicht durch die Pampa in die Schweiz fahren möchte, muss durch Freiburg durch.
Dann ist es Durchgangsverkehr, aber kein urbaner, sondern interregionaler, in diesem Fall sogar internationaler. Egal, wie du es es nennst, es ist Fernverkehr und hat daher nichts mit urbanem Verkehr zu tun.
Leider wird das Abstimmungsverhalten im Bundesrat grundsätzlich nicht festgehalten. Die einzelnen Länder veröffentlichen ihr eigenes Votum im Sitzungsprotokoll, sind aber damit noch nicht alle fertig. Hier sind die Ergebnisse der Länder, die bereits veröffentlicht sind:
BaWü: Enthaltung
Bremen: dafür
Hamburg: Enthaltung
Berlin: dafür
Sachsen: Enthaltung
Sachsen-Anhalt: Enthaltung
Thüringen: ~~Enthaltung~~ dafür
Anmerkung: Da für eine Zustimmung die absolute Mehrheit der Länder nötig ist, gibt es keinen Unterschied zwischen "Enthaltung" und "dagegen" im Ergebnis. Wenn sich in einem Land die Koalitionspartner nicht einig sind, enthält sich das Land in der Regel.
Hamburg mit Rot-Grün und Thüringen mit RRG sind schon bemerkenswert. Bei den anderen hätte ich jetzt auf Wiederspruch der CDU getippt. Und dass ausgerechnet Berlin zugestimmt hat wundert mich auch ein wenig.
Upps, bei Thüringen ist mir ein Fehler unterlaufen. Die haben dafür gestimmt, aber ins Protokoll geschrieben:
"Ergebnis BR / Reden und Protokollerklärungen TH: KEINE Zustimmung zum Gesetz"
In Hamburg ist die SPD etwas anders gestrickt als sonstwo - die sind da extrem wirtschaftsfreundlich und nicht begeistert von Einschränkungen des Autoverkehrs.
“Ergebnis BR / Reden und Protokollerklärungen TH: KEINE Zustimmung zum Gesetz”
Ich fühle mich etwas hilflos beim Versuch dies sinnentnehmend zu lesen.
Fun Fact: Thüringen hat das Protokoll in einer Tabelle innerhalb einer unsignierten Word-Datei veröffentlicht.
Autor: internet + Design GmbH und Co KG
Laut deren Webseite "beraten" sie Verwaltungen seit 25 Jahren und sind Spezialisten für barrierefreie und DSGVO-konforme Online-Kommunikation.
Ich denke mir meinen Teil.
Vielleicht ne alte Vorlage benutzt und die Metadaten nicht geändert, sodass immer noch der alte Autor drin steht?
Die Vorlage wurde am 20.11 dieses Jahr erstellt.
Hamburg hat sich enthalten? Da regieren doch die SPD mit den Grünen.
Vorsicht Direktlink zu PDF:
https://www.hamburg.de/contentblob/17665204/044eb74eaa199bce9c03e3d67cd0e64c/data/abstimmungsverhalten-1038-bundesrat.pdf
Punkt 11. a)
Enthaltung zur Zustimmung zum Gesetz
Meinerseits Ablehnung zur Enthaltung zur Zustimmung zum Gesetz
Ablehnung zur Enthaltung zur Zustimmung zum Gesetz
Meinerseits Zustimmung zur Ablehnung zur Enthaltung zur Zustimmung zum Gesetz
Wundert mich bloss. Scholz ist doch Hambruger SPD pur und die Grünen sitzen auch in der Regierung.
Hä und warum wurde das abgelehnt? Da fehlt doch der wichtigste Teil in dem Artikel.
Die Stimmabgabe im Bundesrat wird vorher von den einzelnen Ländervertretungen intern und nicht-öffentlich abgesprochen. Die Abstimmung findet dann ohne Debatte statt, die zu dem Zeitpunkt dann auch sinnlos wäre.
Die Antwort auf deine Frage ist: Man weiß es nicht. Eventuell äußern sich Länderchefs noch gegenüber den Medien dazu, verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Und ob das was sie sagen etwas mit den tatsächlichen Gründen zu tun hat, lässt sich nicht überprüfen.
Weil Auto macht brumm brumm.
Der Typ ist irgendwie verrückt, oder? Wie kann man gleichzeitig für und gegen jegliche Art von Verkehr sein?
Paradoxerweise ist er nicht der Verlehrsminister, den wir brauchen, auch nicht der, den wir verdienen, aber der, den wir am wenigsten nicht brauchen und am wenigsten nicht verdienen.
Vielleicht liegt es auch daran, dass vieles bereits jetzt möglich ist und das Gesetz keine entscheidenden Änderungen mit sich bringt. Bspw. 30 im Bereich von Kitas, Kindergärten oder Schulen: bereits möglich. Gesonderte Umweltspur: bereits möglich. Was die Städte wollen, ist einfach komplett selbst entscheiden und nicht jedes Mal vom Bund eine Erlaubnis einholen. Das will Wissing aber nicht
Bspw. 30 im Bereich von Kitas, Kindergärten oder Schulen: bereits möglich.
Ja, aber überall sonst müssen erst genügend Menschen an einem Unfallschwerpunkt sterben, damit Tempo 30 ausgewiesen werden kann.
Und wenn in Folge des Tempolimits keiner mehr stirbt, fällt damit die rechtliche Grundlage (besonders gefährlicher Abschnitt) für die Beschränkung weg und sie muss wieder aufgehoben werden.
Die Sicherheit des Verkehrs und das zügige Vorankommen sollen die Kommunen dabei zwar weiter berücksichtigen, beides ist für Entscheidungen aber nicht mehr allein ausschlaggebend.
(aus dem Artikel)
Soweit ich weiß, ist das ein ausschlaggebender Punkt. Kommunen dürfen nicht ohne Grund eine 30er Zone einrichten, weil es den Verkehr verlangsamt. Außerdem steht der Verkehr, was bisher in Deutschland immer vorrangig Autos waren, über dem Wohl der Anwohner oder wichtige Themen wie Umweltschutz und Klimawandel.
Was die Städte wollen, ist einfach komplett selbst entscheiden und nicht jedes Mal vom Bund eine Erlaubnis einholen. Das will Wissing aber nicht
Aber genau das sollte die Änderung doch ermöglichen, Wissing will es den Kommunen erlauben selbst zu entscheiden.