this post was submitted on 24 Mar 2024
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Deutschland

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[–] aronian@feddit.de 1 points 7 months ago (5 children)

Hetze gegen die Richterin aus der selben rechtsextrem-faschistischen Ecke kommt

Man nimmt hier halt gerne die extremen Ausreißer um so zu tun als ob es nicht auch aus der breiten Bevölkerung massive Kritik an diesem Urteil gibt.

Es konnten nur deswegen Vergewaltigungen verurteilt werden, weil 2016 ins Gesetz geschrieben wurde, dass Konsens explizit sein muss, und bei Einschränkungen wie Trunkenheit kein Konsens möglich ist. Es wurde keine Gewalt gegen das Opfer angewendet, sondern die Täter hätten sich vergewissern müssen, dass das Opfer Konsens gibt und in der Lage ist Konsens zu geben, was wegen der Trunkenheit nicht der Fall war.

Das Problem ist, dass es bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung Bewährungsstrafen gibt. Und es war keineswegs eine so krasser Grenzfall, wie du es beschreibst. Und keine Gewalt würde man auch anwenden, wenn man ein völlig komatöses Mädchen vergewaltigt.

Die Täter haben ein 15-jähriges Mädchen, was völlig verwirrt war, mehrfach hintereinander vergewaltigt und ihr auch noch Geldbeutel und Handy geklaut + Videos gemacht. Glaubst du wirklich, dass sie nicht ganz genau wussten in welchem Zustand das Mädchen ist?

[–] tryptaminev@feddit.de 1 points 7 months ago (4 children)

aus der breiten Bevölkerung massive Kritik an diesem Urteil gibt.

Auf Basis von Boulevardberichterstattung, sowie rechtsextremer und faschistischer Hetze, von Leuten die ebenjenen Straftatsbestand wieder entfernt sehen wollen. Also von Leuten, die Menschen in so einer Situation rechtlich gar nicht geschützt sehen wollen. Der Aufreißer ist ausschließlich, weil die Täter z.T. Migrationshintergrund haben.

Das Problem ist, dass es bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung Bewährungsstrafen gibt

Das Problem ist glaube eher, dass die Ausweitung des Begriffs nicht verstanden wird. Ich habe aber vollstes Vertrauen, dass ein Gericht mit 5 Richtern, eine Staatsanwaltschaft, und die Vertretung der Nebenklägerin eher in der Lage waren hier eine Einschätzung vorzunehmen, wofür 68 Verhandlungstage genutzt und über 100 Zeugen befragt wurden, als du es auf Basis von lückenhaften Medienberichten, Rechter Hetze und deiner Vorstellungskraft tun kannst.

Ich habe mich auch erst gefragt wie denn das Urteil sein könne, weil meine Vorstellung vom Tathergang aus den Medienberichten verfälscht war. Ich musste auch mit mir ringen, weil Vergewaltigung als Begriff natürlich entsprechende emotionale Reaktionen erzeugt.

Deswegen bitte ich dich noch mal, dir den Artikel in Ruhe durchzulesen, bevor du gegen die Justiz als Ganzes angehst, und nicht zuletzt die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin, also das Opfer, angreifst, weil sie die Urteile als angemessen akzeptieren.

[–] aronian@feddit.de 0 points 7 months ago (1 children)

Nun, dann müssen wir uns erst einmal einigen, was laut Gericht passiert ist.

Von hier:

Die Nebenklägerin sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin nun. Zunächst hätten vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen stahl ihr dabei das Handy und das Portemonnaie. Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-gruppenvergewaltigung-von-15-jaehriger-im-stadtpark-neun-maenner-verurteilt-a-07bb9268-d22b-4710-ae22-3112426f09a8

Ist das für dich so korrekt oder nicht?

(das gefilmt wurde, wurde mehrfach erwähnt aber die Aufnahmen sind wohl nie aufgetaucht)

[–] tryptaminev@feddit.de 2 points 7 months ago* (last edited 7 months ago)

Von dem Artikel, der verlinkt ist, und den du anscheinend immer noch nicht gelesen hast:

Daher kennen auch nur die Verfahrensbeteiligten die ganze Wahrheit. Das ist auch gut so, denn das schützt vor allem die Nebenklägerin, die sich an fast nichts mehr aus der Tatnacht erinnert. Sie soll besonders nicht durch neue Informationen, die an die Öffentlichkeit gelangen, retraumatisiert werden. In der kurzen öffentlichen Urteilsverkündung habe ich daher – wie auch in diesem Interview – viele Details, die auch das Verhalten der Nebenklägerin betrafen und die sehr entscheidend für die Rechtsfolge waren, weggelassen.

Es gab keine brutale Gruppenvergewaltigung, die sich diejenigen, die etwa auf der Plattform X kommentierten, wohl vorstellten. Es gab kein Geschehen, bei dem neun junge Männer über ein junges Mädchen »hergefallen« sind. Es gab keine körperliche Gewalt und auch keine Bedrohung. Und auch kein Zerren der Nebenklägerin in ein Gebüsch.

Die war gar nicht nötig, da die Nebenklägerin mit den jeweiligen Gruppen der Angeklagten mitgegangen ist. Sie hat diese sogar zum Teil von sich aus angesprochen. Aber die Angeklagten haben den psychisch und körperlich erheblich eingeschränkten Zustand der Nebenklägerin in der Tatnacht für ihre sexuellen Handlungen ausgenutzt. Ein solches Verhalten wäre noch bis November 2016 in Deutschland nicht strafbar gewesen, alle wären freigesprochen worden. Deswegen ist es auch so verantwortungslos und hetzerisch, was in der »Bild«-Zeitung kolportiert wurde: »Neun Barbaren fallen über ein junges Mädchen her. Mit ihrer Gewaltorgie zerstören die Vergewaltiger die Seele des Kindes«. Das ist bewusstes Streuen von Fake News. Es überschreitet eine Grenze und bringt die Allgemeinheit gegen die Justiz auf.

Beim ersten Tatkomplex hat die Nebenklägerin noch ansatzweise deutlich machen können, dass sie die sexuellen Handlungen nicht wollte. Unter anderem deswegen haben die vier am ersten Tatkomplex beteiligten Angeklagten die härtesten Strafen erhalten. Aber Gewalt oder Drohung haben auch sie nicht angewandt. Bei den folgenden drei Tatkomplexen konnten wir nicht mehr feststellen, ob man erkennen konnte, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen der Nebenklägerin erfolgten. Einer der Angeklagten – das war auch der, der ausdrücklich wollte, dass die Verhandlung öffentlich stattfand –, war mit der Nebenklägerin bei den sexuellen Handlungen allein. Beide hatten sich, bevor sie ins Gebüsch gingen, geküsst. Dieser Angeklagte hat die niedrigste Jugendstrafe erhalten.

Der Begriff »Vergewaltigung« im Rechtssinne heißt zunächst einmal nur, dass die sexuelle Handlung mit dem Eindringen in den Körper verbunden sein muss. Das kann jede Körperöffnung eines Menschen sein, auch der Mund. Und das Eindringen muss nicht mit einem Geschlechtsorgan geschehen. Sogar wenn das Gegenüber aktiv mitwirkt an den sexuellen Handlungen, dabei aber in seiner Willensbildungs- und/oder Äußerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, kann inzwischen eine Straftat und möglicherweise eine Vergewaltigung vorliegen, wenn die sexuelle Handlung mit einem wie auch immer gearteten Eindringen in den Körper verbunden war.

Genau. Bis zuletzt hat die Verteidigung vorgetragen, dass die Angeklagten nicht erkennen konnten, in welchem Zustand sich die Nebenklägerin befand. Sie seien davon ausgegangen, dass die Nebenklägerin mit den sexuellen Handlungen einverstanden gewesen sei. Deswegen haben sechs Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt. Kritiker des neuen Sexualstrafrechts haben im Vorfeld gesagt, dass man solche Beweisfragen in einer gerichtlichen Verhandlung gar nicht klären könne. Man müsse zugunsten der Angeklagten immer unterstellen, dass sie im Zweifel den erheblich eingeschränkten Zustand des Opfers nicht hinreichend bemerkt hätten. Unser Urteil zeigt jedoch, dass das nicht stimmt. Daher ist es ein echter Erfolg im Sinne des neuen Sexualstrafrechts. Ich wünschte, dass die Presse diese wichtige Botschaft unseres Urteils der Öffentlichkeit mehr vermittelt hätte.

Das ist das letzte mal, dass ich darauf antworte, da du anscheinend auch nach dem dritten Aufruf einfach mal den verlinkten Artikel zu lesen, lieber Gegenteiliges behauptest, als den Artikel zu lesen.

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