this post was submitted on 13 Jun 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Das kommt auf die Art der Straftat an. Antragsdelikte werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Körperverletzung zum Beispiel ist ein Delikt, das nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird, oder wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse in der Verfolgung sieht.
Edit: Grammatik
Stimmt und wichtig zu sagen. Aber ~~Körperverletzung ist kein Antragsdelikt~~. Nötigung auch nicht. Insofern wäre das hier nur für die Beleidigungen relevant.
§ 230, Abs. 1, Satz 1 StGB:
Edit: Aber richtig ist, dass Nötigung ein Offizialdelikt ist, das auch ohne Antrag verfolgt werden muss.
Verdammt, du hast Recht. Danke für die Korrektur. Normalerweise steht das immer im selben Paragraphen...