this post was submitted on 13 Jun 2023
135 points (99.3% liked)
Deutschland
6710 readers
14 users here now
Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Regeln
- Seid nett zueinander.
- Schreibt hier Beiträge, die ganz Deutschland betreffen, nicht nur einen kleinen Teil
- Sinnlose Provokationen ohne Inhalt werden gelöscht
- zusätzlich: alle Regeln, die ihr auf Feddit.de in der Sidebar lesen könnt.
Bundesländer:
founded 3 years ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Auf eine Anzeige kommt es in Deutschland nicht an. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, sobald sie Kenntnis von einer Straftat erlangt. Das ist auch unabhängig vom Willen des Geschädigten.
Das kommt auf die Art der Straftat an. Antragsdelikte werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Körperverletzung zum Beispiel ist ein Delikt, das nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird, oder wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse in der Verfolgung sieht.
Edit: Grammatik
Stimmt und wichtig zu sagen. Aber ~~Körperverletzung ist kein Antragsdelikt~~. Nötigung auch nicht. Insofern wäre das hier nur für die Beleidigungen relevant.
§ 230, Abs. 1, Satz 1 StGB:
Edit: Aber richtig ist, dass Nötigung ein Offizialdelikt ist, das auch ohne Antrag verfolgt werden muss.
Verdammt, du hast Recht. Danke für die Korrektur. Normalerweise steht das immer im selben Paragraphen...