lurkingllama

joined 1 year ago
[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 6 points 7 months ago

Gut, aber eine Widerspruchslösung oder wenigstens ein Entscheidungszwang wäre besser.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wer keine Organe spenden will, dann auch so konsequent sein sollte, keine Organspenden in Anspruch zu nehmen.

[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 11 points 8 months ago

Ich musste jetzt echt lang überlegen, was Fütter-Tees sind und wo man die reinlädt...

[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 7 points 8 months ago* (last edited 8 months ago) (2 children)

Habe den Titel des Artikels übernommen, wie sind hier die Regeln bezüglich Wählen eines eigenen Titels?

LTO berichtet dasselbe:

Doch dass daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts wird, hatte LTO in den vergangenen Tagen bereits prognostiziert. Nun ist es offenbar ausgemachte Sache: Dem gerade erst im Bundestag beschlossenen Cannabisgesetz (CanG) droht ein Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das bestätigte gegenüber LTO der rheinland-pfälzische FDP-Landesjustizminister Herbert Mertin, auch das Portal Table Media hatte entsprechend berichtet.

D.h. wir wissen von mindestens 22 Stimmen für den Vermittlungsausschuss: Bayern (6), NRW (6), Niedersachsen (6), RLP (4).

Edit: Für eine Mehrheit sind 35 Stimmen notwendig, von den anderen Ländern wissen wir aber noch nicht, wie sie stimmen wollen, aber unmöglich scheint das zumindest nicht.

[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 14 points 8 months ago

Und dadurch lösungsorientierte Politik betreiben? Geht ja mal gar nicht, wir sind hier immer noch in Deutschland! /s

[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 28 points 8 months ago (3 children)

Das Problem ist wohl, dass bei allen laufenden Haftstrafen, bei denen neben anderen Straftaten auch Verstöße gegen das BtmG eine Rolle spielen, bewertet werden muss, ob dieser Verstoß nach dem CanG nicht mehr strafbar wäre. In diesen Fällen müssten dann neue Urteile gesprochen werden. Das ist Arbeit, weil im deutschen Rechtssystem bei Urteilen nicht jeder Verstoß einzeln bestraft wird, sondern alles zusammen. Wenn z.B. jemand eine Körperverletzung begeht und dabei 24g Cannabis dabei hat, steht im Urteil nicht "Körperverletzung (1,5 Jahre) + Besitz von Betäubungsmitteln (0,5 Jahre)", sondern "Körperverletzung in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln (2 Jahre)" [Zahlen fiktiv]. Die Justiz müsste den Fall also komplett neu bewerten.

Einfach das Inkrafttreten des Gesetzes weiter nach hinten schieben hilft dabei aber mMn. gar nicht, weil sich dann natürlich in der Zwischenzeit neue Fälle ansammeln und man wieder vor dem gleichen Problem steht. Daher glaube ich, das ist einfach der Versuch, das Gesetz bis zur nächsten Legislaturperiode rauszuzögern, damit es gar nicht kommt.

 

Das Cannabisgesetz soll nicht wie geplant zum 1. April 2024 in Kraft treten, sondern erst sechs Monate später. Das bestätigten mehrere Landesminister Table.Media. Sie fordern, das Inkrafttreten auf den 1. Oktober zu verschieben.

Der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) erklärte, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten „nicht annähernd“ ausreiche, „damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“. [...]

Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) ist verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei. [...] Das Mindeste, auf das sich Berlin nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung um sechs Monate.

Im Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befasst, zeichnet sich eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab.

[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 2 points 8 months ago (1 children)

Waddemal waddemal, den Verantwortlichen fällt jetzt auf, dass eine Lagerstätte für radioaktiven Müll ein attraktives Anschlagsziel sein könnte? Da wird einem gleich ganz warm ums Herz wenn man erfährt, dass es bisher offentsichtlich keine Schutzvorkehrungen gab...

[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 17 points 8 months ago (2 children)

Bin auch nur Laie, aber:

  1. Ich finde, dass mit der Nachricht auch impliziert wird, dass es einen legitimen Grund dafür gibt, "Grüne und Grün-Wähler" nicht mehr zu bedienen, was ich durchaus als verleumderisch sehe.
  2. Das ist ja nicht der einzige Teil des Paragraphen, da ist z.B. auch "Wer [...] gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen [...] zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert". Nachdem das Plakat nicht mit "Der Bauer Hubert" sondern "Die deutschen Bauern" unterschrieben ist, würde ich hier auch argumentieren, dass damit indirekt die anderen Bauern aufgefordert werden, sich dieser willkürlichen Maßnahme anzuschließen.
[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 22 points 8 months ago* (last edited 8 months ago) (4 children)

Ersetz mal "Grüne und Grün-Wähler" durch eine andere Bevölkerungsgruppe, z.B. "Ausländer" oder "Juden". Würdest du dann immer noch sagen, dass es keine Volksverhetzung ist?

[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 13 points 9 months ago

Ich denke, beim Namen ist schon ein gewisses Augenzwinkern dabei. Thomas Wiegold hat selbst z.B. Zivildienst geleistet statt Wehrdienst, und ich empfinde seine Berichterstattung ist nicht als jingoistisch oder Hofberichtserstattung, sondern als sachlich, unaufgeregt und durchaus mal kritisch. Den Sicherheitshalber-Podcast kann ich auch nur empfehlen.

[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 8 points 9 months ago (2 children)

Ich kann die Union im Allgemeinen und den Fritz im Speziellen nun wirklich nicht leiden, aber ausgelöst hat das Haushaltschaos die Bundesregierung, die einen verfassungswidrigen Haushalt zusammengezimmert hat und nicht die Union, die dagegen geklagt hat. Zumal es ja durchaus Möglichkeiten (z.B. Vermögenssteuer, erneute Aussetzung der Schuldenbremse) gäbe, um das Haushaltsloch zu füllen, aber die Bundesregierung (besonders die FDP) will halt nicht.

[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 2 points 9 months ago (1 children)

Siehe auch "Nachgefragt: Das deutsche Heer im Jahr 2024" ab Minute 16, wo der als Übergangslösung bestellte leichte Kampfhubschrauber H145M und zukünftige Alternativen zu Kampfhubschraubern diskutiert werden.

[–] lurkingllama@discuss.tchncs.de 19 points 1 year ago (21 children)

Dabei war eines der erklärten Ziele der Bundesregierung, mit dem günstigen ÖPNV-Ticket möglichst viele Menschen vom Regional- und Nahverkehr zu überzeugen. Ihr Auto sollten sie dabei seltener oder gar nicht mehr nutzen.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es darüber, ob das geklappt hat. Eine der wenigen zahlengestützten Aussagen dazu kommt erneut vom VDV. Wenn acht bis zehn Prozent der D-Ticket-Nutzerinnen und -Nutzer "echte ÖPNV-Einsteiger" seien, die vorher zum Beispiel Auto fuhren, sei das ein sehr positives Ergebnis. "Schon heute wären fünf Prozent aller Fahrten mit dem Deutschlandticket sonst mit dem Auto unternommen worden", sagt Geschäftsführer Möller.

Aus Sicht des Verkehrsforschers Christian Böttger von der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft ist das Ticket aus Umweltsicht trotzdem ein Misserfolg. "Das Ministerium hat an unterschiedlichen Stellen das D-Ticket mit Emissionssenkungen von drei bis vier Millionen Tonnen angekündigt", sagt er. Gehe man davon aus, dass 80 Prozent aller Fahrten im öffentlichen Verkehr mit dem Deutschlandticket erfolgten, komme man hingegen gerade einmal auf 0,4 Millionen Tonnen Einsparung.

Das ist schon enttäuschend. Langsam gehen mir auch die Ideen für mehrheitsfähige Maßnahmen aus, den Verkehrssektor zu dekarbonisieren. Alles was die Vorzugsstellung des Autos infrage stellt ist gegen Carbrains nicht durchsetzbar, weil Unterdrückung!!11!!!. Und Ausbau der ÖPNV-Kapazitäten geht auch nicht, da kriegen die Carbrains (wir einfachen Bürger sollen jetzt auch noch die Elfenbeinturmprojekte der Städter finanzieren????) auch noch Unterstützung von Nimbys aller Art.

Wir sind verloren.

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