Spindsaufen ist aber weiterhin erlaubt.
ich_iel
Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.
Alle Pfosten mĂŒssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dĂŒrft euch frei entfalten!
đ± Empfohlene Schlaufon-Applikationen fĂŒr Lassmich
Befreundete Kommunen:
Regeln:
1. Seid nett zueinander
Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.
2. Pfosten mĂŒssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben
Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.
Unterstrich oder Abstand dĂŒrfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.
3. Keine HochwÀhl-Maimais oder (Eigen)werbung
Alle Pfosten, die um HochwĂ€hlis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. fĂŒr andere Gemeinschaften.
4. Keine BildschirmschĂŒsse von Unterhaltungen
Alle Pfosten, die BildschirmschĂŒsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zĂ€hlen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen BeitrÀge oder Meta-BeitrÀge
ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-BeitrĂ€ge, insbesondere ĂŒber gelöschte oder gesperrte BeitrĂ€ge, sind nicht erlaubt.
6. Keine ĂberfĂ€lle
Wer einen Ăberfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklĂ€ren. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ă40-Maimais
Maimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von RĂŒdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische Plattform
Alle Pfosten auf ich_iel mĂŒssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die AtmosphĂ€re auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine KöderbeitrÀge, keine Falschmeldungen
BeitrĂ€ge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primĂ€r Empörung, Aufregung, Wut o.Ă. ĂŒber ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.
Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.de
Kiffen ist schlecht fĂŒr den Killerinstinkt.
What?? Was haben die mit dem MilitÀr?
Und es ist so absurd, dass durch die "HanfstĂ€ngelklausel" und das Samen Einfuhrverbot wahrscheinlich etliche Menschen BuĂgelder bekommen.
Wie soll Eigenabau möglich sein, wenn man keine einzige normalgroĂe Pflanze (ohne eine einzige BlĂŒte!) haben darf oder Samen einkaufen? Wtf einfach nur
Kannst du das mit dieser Klausel ein wenig vertiefen? Man darf keine Samen kaufen nÀchste Woche? Hab ich noch nicht von gehört.
Klar darfst du Samen kaufen:
§ 4 Umgang mit Cannabissamen (1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. (2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union erlaubt. âŠ
Da steht doch dass man keine Samen kaufen darf.
Und wenn man 3 pflanzen haben darf, aber sogar nicht blĂŒtennahe pflanzenteile mit gewogen werden, ist man schon ordnungswidrig bevor eine einzige Pflanze ausgewachsen ist.
Check ich nicht so ganz. Da wird doch auf Paragraph 4 Bezug genommen, in dem das geregelt ist?
Achso, na dann.
Umgang mit Cannabissamen (1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. (2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenan-baus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigun-gen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union erlaubt. (3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1 unberĂŒhrt. (4) Cannabissamen, die entgegen Absatz 2 eingefĂŒhrt worden sind oder eingefĂŒhrt werden sollen, können sichergestellt werden; § 2 Absatz 5 gilt entsprechend.
Es geht ja um das getrocknete Gewicht. Nehme an die ausgewachse Pflanze zÀhlt nicht als getrocknet
War das nichg eine der Kritikpunkte, das das nicht ausreichend definiert ist?