this post was submitted on 17 Feb 2023
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Informationstechnik
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Für Unix-Graubärte, Windows-Klicker und alle die es werden wollen.
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Denke, das ist allgemein bekannt, dass eingetragene vereinen nicht prinzipiell gemeinnützig sind. Aber ein Verein an sich bietet einen recht guten Stand. Jedenfalls in Hinblick auf Haftung. Aber auch dies birgt eine nicht zu unterschätzende Menge an Arbeit, daher schreibt sich Heise leicht, dass es Finanzierung benötigt. Das dies aber extra Arbeit bedeutet wird nicht erwähnt.
Nun, wenn eine lose Community Geld benötigt, startet sie einfach einen Spendenaufruf.
Wenn ich einen Männer-Gesangs-Verein oder einen Sport-Verein haben möchte und mindestes sieben Gründungsmitglieder finde, gründe ich eben einen Verein.
Wenn ich es unbedingt kompliziert haben und die Open-Source-Idee hoch halten will, gründe ich eine Foundation. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Wie ich letztlich das Vertragskonstrukt gleichberechtigter Mitglieder einer BGB-Gesellschaft ausverhandele, ist Geschmackssache.
Wenn ich aber ein Entlohnungssystem auf einer arbeitsvertraglichen Grundlage einführen will, muss ich Gewinn erwirtschaften und eine gewerbliche Gesellschaftform (GmbH o.ä.) wählen. Gott bewahre!
Bei Elon Musk und seinen Rechtsanwälten kann sich jeder ein paar Anregungen holen. Wenn ich den Bitcoin unbedingt als Spekulationsobjekt mißbrauchen möchte, kann ich das machen. Wenn ich mich verzocke, darf ich aber nicht jammern und den Bitcoin als Klima-Killer verteufeln. Wenn Elon Musk nicht verstehen kann oder will, dass sein Geplärre, dem Bitcoin überhaupt nicht schadet, ist das sein Problem. Wenn Elon Musk mit seinem Twitter-Investment, Twitter letztlich in den Ruin treibt, ist das aber schon unser aller Problem.
Die Frage ist, wie wir als (noch?) freie Gesellschaft unsere (noch?) freie digitale Welt verfasst wissen wollen.
Was ich bisher nicht wusste:
Mastodon ist ein gemeinnützuiges Unternehmen, das als in Berlin ansässige Mastodon gGmbH von Eugen Rochko seit 2016 geführt wird.
Die Verwendung der Bezeichnung gGmbH ist erst seit dem 29. März 2013 nach deutschem Gesellschaftsrecht zulässig. Durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl I 556) wurde ein entsprechender § 4 S. 2 in das GmbHG aufgenommen.
Aber auch letztlich dieses Interview:
https://www.heise.de/meinung/Interview-Grosse-Bedenken-auf-Mastodon-zu-setzen-aus-technischer-Sicht-7477138.html
kann mich nicht umstimmen:
Eine Kommerzialisierung von Mastodon sollte verhindert werden. Alternative Problemlösungen sind angesagt.