this post was submitted on 03 Apr 2024
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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BGB § 622 (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Laut Gesetz beträgt die KF in der Probezeit 2 Wochen. Im Arbeitsvertrag ist aber 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.

Der Arbeitnehmer möchte nun nach 2 Wochen gehen. Was ist zulässig?

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[–] Sibbo@sopuli.xyz 4 points 7 months ago

Einfach fragen, ob 2 Wochen OK sind. Wenn nicht, dann halt weniger Mühe geben.