this post was submitted on 08 Mar 2024
59 points (98.4% liked)
Deutschland
6710 readers
14 users here now
Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Regeln
- Seid nett zueinander.
- Schreibt hier Beiträge, die ganz Deutschland betreffen, nicht nur einen kleinen Teil
- Sinnlose Provokationen ohne Inhalt werden gelöscht
- zusätzlich: alle Regeln, die ihr auf Feddit.de in der Sidebar lesen könnt.
Bundesländer:
founded 3 years ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Das StGB erlaubt nichts. Das StGB verbietet nur und deklariert Ausnahmen. Dies ist hier auch der Fall. Was zudem der Absatz 4 von 218a bedeutet ist, dass Schwangerschaftsabbrüche auch noch nach 12 Wochen straffrei sind, wenn jemand die Person dazu drängt doch noch aanzutreiben.Der Absatz 4 ist die Ausnahme von der Ausnahme. Der ist nur dafür da, damit der 218 in solchen Situationen nicht die Opfer psychischer oder Physischer Gewalt bzw. Drucks zu kriminalisieren. Ich finde die Regelung ziemlich sinnvoll.
Ja, habe ich verstanden - aber ganz klar definiert ist das natürlich trotzdem nicht. Im Übrigen finde ich 12 Wochen viel zu kurz, die Gefahr eine Schwangerschaft in dieser Zeit noch nicht mal zu bemerken ist relativ groß, und auch den Zwang zur Beratung finde ich etwas übergriffig.