this post was submitted on 04 Dec 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Kein Jurist aber das zuständige Gericht muss einfach nur sagen "Jop das sind zu ausreichendem Maß die gleichen Personen und Strukturen". Keine Ahnung ob das jedes Gericht machen kann bei Parteien, die SRP wurde damals als NSDAP-Nachfolger vom Verfassungsgericht verboten aber "ist Nachfolger" war nur ein Teil der Anklagepunkte.
Selbst wenn ein normales Gericht Nachfolgeschaft bei Parteien feststellen kann wird man wohl der Sicherheit wegen vor's BVerfG latschen und auch immer gleich mitargumentieren warum das Ding so oder so verboten gehört. Doppelt hält besser. Oder der Bundestag verweigert die Zulassung zu Wahlen und lässt die dann halt klagen.