this post was submitted on 08 Nov 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Gilt das neben dem Kapital auch für geballte Fäuste und Butterflymesser? Man könnte die dann ja in Gegenwart von Kapitalbesitzern möglichst ungezügelt nutzen.
GG Art. 14: Der Gebrauch von Eigentum soll zugleich auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Das bedeutet ein ziemliches Zügeln, was das Nutzen von Kapital oder Fäusten angeht. Das Grundgesetz ist ja so furchtbar antiliberal!
Den Arbeitern Arbeit geben dient doch dem Allgemeinwohl :^) Nur fair das ich den Profit behalte wenn es doch meine Maschinen sind die sie benutzen dürfen.
https://m.youtube.com/watch?v=Y6N6EJ3IQuI&pp=ygUVdGhlc2UgYXJlIG15IG1hY2hpbmVz
Eigentlich wäre es nur gerecht, wenn die für die Benutzung der Machinen eine Abnutzungsgebühr bezahlen müssten.
/s
Ich weiss dass das nur Sarkasmus war aber unironisch wäre die Antwort eines Kapitalisten nein, denn das würde bedeuten dass die Arbeiter die Maschinen für sich benutzen. Die Logik ist aber dass der Kapitalist alle Kosten trägt und daraus resultiert sein Besitzanspruch auf das Produkt und damit auch den Profit. Die Wartung der Maschinen ist genauso wie der Lohn der Arbeiter die Kosten die der Kapitalist in die Produktion steckt und weil er die Kosten trägt bekommt er das Produkt. Hätten die Arbeiter Anteil an den Kosten hätten sie aber auch anteilig Anspruch auf das Produkt.
Heh, aber man könnte den Arbeitern ja eine übermäßige Abnutzung in Rechnung stellen, nicht als "Miete" für die Gerätschaften sondern als "Strafzahlung". Man muss nur kreativ sein
Die Beleuchtung und das Dach über dem Kopf auch, denn die können ja auch draußen im Dunkeln arbeiten.