this post was submitted on 04 Sep 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Lustig, weil "Soziale Marktwirtschaft" wurde begründet mit diesem Gedanken im Hintergrund:
Und zu Einführung hatten wir 95% Spitzensteuersatz (danach immer noch 53-55%, 10% mehr als jetzt), Vermögensteuer (ausgesetzt 1997), Börsensteuer (abgeschafft 1991), Finanztransaktionssteuer (abgeschafft 1991), Wertpapiersteuer (abgeschafft 1964) und Gesellschaftsteuer (abgeschafft 1969) - aber keine Umsatzsteuer (eingeführt 1968), welche ausschließlich die Endverbraucher belastet.
Und okay, vielleicht hat das die Union damals (mit-) eingeführt und nicht Lindners FDP, aber sowas hier hat die FDP 1972 in ihr Parteiprogramm geschrieben:
Kleine Anmerkung: das BVerfG hatte die damalige Vermögensteuer 1995 für verfassungswidrig erklärt, u.a. da Immobilienvermögen (da gibt es übrigens bis heute die Grundsteuer als Immobilien-Vermögensteuer) ungerechtfertigt besser behandelt wurde als anderes Vermögen. Ausgesetzt wurde sie dann 1997, weil man keine verfassungsgemäße Version hinbekommen hat. So sehr ich politisch eine Vermögensteuer für sinnvoll halte, habe ich doch meine Zweifel, dass man sie so regeln kann, dass sie einerseits verfassungsgemäß und andererseits noch sinnvoll wäre - die Erhebung wird wahrscheinlich extrem aufwendig und damit den Ertrag wieder mit Kosten auffressen.
Nenenenenene - das stimmt so nicht.
Das stimmt
Das stimmt nämlich nicht. CDU, CSU und FDP wollten gar nicht erst irgendetwas verfassungskonform machen - und wenn, hätten sie nämlich nur eine Reform der Bewertung von Immobilienvermögen machen müssen.
Das Problem war niemals die Vermögensteuer, aber Union und FDP haben sich sofort auf das erste Urteil gestürzt was ihnen gelegen kam und haben sie gekillt. Unnötigerweise.
(X) Zweifel. Wir haben nämlich gar nicht so viele Leute, die von der Vermögensteuer (von 1%) überhaupt betroffen wären - 143.000 Personen und 164.000 Unternehmen. Das würde so um die 11-16 Milliarden pro Jahr einbringen.
Und falls das zu viel Aufwand sein sollte, habe ich ne gute Idee, wie wir genug Finanzbeamte kriegen um alle diese Fälle zu bearbeiten. Wir geben nämlich so knapp 60 Millionen € aus, um so 18 Millionen € Minimalbeträge von 150.000 Hartz 4/Bürgeld-Empfängern zurückzufordern und machen dabei Verlust. Die Milliarden an Einnahmen übersteigen die Millionen an kosten sehr deutlich.
Zwei Punkte: a) das hängt ja von der konkreten Ausgestaltung der VermSt ab, dein Argument greift so nur bei dem verlinkten Modell ein
b) gerade die natürlichen und juristischen Personen, die du als geringe Zahl bezeichnest, sind die, bei denen die gerichtsfeste Ermittlung und Bewertung des gesamten Vermögens (und das auch jedes Jahr) am kompliziertesten ist